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Der Segelschein für BinnengewässerGenau genommen heisst der Segelschein in Deutschland Sportbootführerschein Binnen.Zwischen dem normalen Sprachgebrauch und der Amtssprache klaffen Welten, und so ist es nicht verwunderlich, wenn kaum jemand etwas mit dem "ordentlichen" Namen etwas anfangen kann. Zumal es ja auch noch jede Menge andere "Sportbootführerscheine" gibt! Aber lassen Sie sich davon nicht verwirren. Wenn Sie genau wissen, was Sie lernen wollen, werden Sie früher oder später auch lernen, wie der entsprechende Führerschein heisst. Das ist schliesslich nicht entscheidend. Wichtig ist für Sie, eine gute Ausbildung zu absolvieren, um Ihrem großen Ziel - dem SEGELN - endlich näher zu kommen. Was werden Sie lernen?Zunächst einmal, dass der Sportbootführerschein Binnen nicht nur zum Segeln ist, sondern auch für Motorbootfahrer. Immer auf Binnenrevieren, wohlgemerkt. Wie bitte? Ein Führerschein für alle, auch wenn Sie "nur" segeln wollen? Nein, natürlich nicht. Der Führerschein teilt sich in drei theoretische Bereiche auf, nämlich
und außerdem natürlich den entsprechenden Praktischen Teil. Segeln und Motorbootfahren. Insgesamt besteht der Fragenkatalog aus 253 Fragen sowie 47 spezielle Fragen Segeln.Je nachdem, welche Antriebsart Sie wählen, werden Ihnen Fragen aus dem jeweiligen Teilbereichen gestellt. Die theoretische Prüfung wird im Multiple Choice Verfahren abgelegt. Pro Frage stehen 4 Antworten zur Verfügung, von denen jeweils nur 1 Antwort die Richtige ist. So teilen sich die Fragebögen auf: Wer nur Motorbootfahren möchte - 7 Fragen aus dem Basisteil, 23 spezielle Fragen Binnen. Wer nur Segeln möchte - 4 Fragen aus dem Basisteil (ohne Fragen zur Antriebsmaschine), 14 spezielle Fragen Binnen, 7 Fragen Segeln. Wer Segeln + Motorbootfahren möchte - 7 Fragen aus dem Basisteil, 23 spezielle Fragen Binnen, 7 spezielle Fragen Segeln. Wo brauchen Sie einen amtlichen Sportbootführerschein?Die Antwort auf diese Frage finden Sie in der Alles klar? Nein? Das kann ich Ihnen nicht verdenken. Wie Gesetzestexte es so an sich haben, sind sie für den juristischen Laien kaum verständlich. Ich werde versuchen, Ihnen das Wesentliche aus der Führerschein-Verordnung zu vermitteln. Entgegen vielen anders lautenden Gerüchten heisst es dort in § 2 Abs.1 ganz klar und deutlich: "Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschiffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart." Selbstverständlich keine Regel ohne Ausnahme, und daher geht es unter § 3 Abs.4 weiter: "Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist erforderlich für das Führen von Sportbooten
In der Anlage 2 werden alle Gewässer aufgeführt, die von der Ausnahme betroffen sind. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass man auf allen Binnenschifffahrtstrassen mit einem Motorboot von weniger als 5 PS keinen Führerschein benötigt, sowie einen Segelschein nur auf den Gewässern gemäß Anlage 2. Was bedeutet das nun für Sie?Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie einen Motorbootschein immer dann, wenn der Motor Ihres Bootes, egal ob Einbaumaschine oder Außenborder, mehr als 5 PS Leistung hat. Und Sie brauchen einen Segel- und Motorbootschein auf allen Berliner Gewässern. Für ausländische Gäste sowie für eine Reihe von Inhabern beruflicher Patente sowie den Patenten der ehemaligen DDR gelten Ausnahmen. Diese sind in der Führerschein-Verordnung detailliert aufgeführt, werden aber sicher nur die Wenigsten betreffen.
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