Der Segelschein für Binnengewässer

Genau genommen heisst der Segelschein in Deutschland

Sportbootführerschein Binnen.

Zwischen dem normalen Sprachgebrauch und der Amtssprache klaffen Welten, und so ist es nicht verwunderlich, wenn kaum jemand etwas mit dem "ordentlichen" Namen etwas anfangen kann.

Zumal es ja auch noch jede Menge andere "Sportbootführerscheine" gibt!

Aber lassen Sie sich davon nicht verwirren. Wenn Sie genau wissen, was Sie lernen wollen, werden Sie früher oder später auch lernen, wie der entsprechende Führerschein heisst.

Das ist schliesslich nicht entscheidend. Wichtig ist für Sie, eine gute Ausbildung zu absolvieren, um Ihrem großen Ziel - dem SEGELN - endlich näher zu kommen.

Was werden Sie lernen?

Zunächst einmal, dass der Sportbootführerschein Binnen nicht nur zum Segeln ist, sondern auch für Motorbootfahrer und Surfer. Immer auf Binnenrevieren, wohlgemerkt.

Wie bitte? Ein Führerschein für alle, auch wenn Sie "nur" segeln wollen?

Nein, natürlich nicht.

Der Führerschein teilt sich in vier theoretische Bereiche auf, nämlich

  • den Allgemeinen Teil
  • den Segelteil
  • den Motorbootteil
  • den Surfteil.

und außerdem natürlich den entsprechenden Praktischen Teil. Segeln, Surfen, Motorbootfahren.

Das bedeutet:

Der allgemeine Teil beinhaltet die Gesetzeskunde, also die Binnenschifffahrts-Ordnung, in der die Ausweichregeln, die Bedeutung der Lichter, Schilder und Schallsignale geregelt wird. Das Wissen zu diesem Teil müssen verständlicherweise alle beherrschen, die auf dem Wasser unterwegs sind, egal mit welcher Art von Antrieb.

Im Segelteil wird das theoretische Wissen über das Segeln vermittelt. Warum segelt ein Boot, wohin segelt es, wie kann man es steuern und noch einiges andere mehr. Spezielles Seglerwissen also.

Im Motorteil wird's technisch. Antriebsarten, Funktionen des Motors, Manöververhalten, Störungen erkennen und beheben. Keine Angst, hier geht es nur um Grundkenntnisse, es wird kein technisches Spezialwissen verlangt!

Im Surfteil geht's speziell um das Steuern und die Handhabung eines Surfbrettes und die Segel, das Rigg. Also Kenntnisse, die ein Surfer über sein Sportgerät haben sollte.

Daraus können Sie nun leicht erkennen, dass ausser dem allgemeinen Wissen gewisse Sezialkenntnisse erforderlich sind. Und je nachdem, welche Antriebsart Sie wählen, müssen Sie eine entsprechende Fachprüfung dafür ablegen.

Wo brauchen Sie einen amtlichen Sportbootführerschein?

Die Antwort auf diese Frage finden Sie in der

"Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin)".

Alles klar? Nein? Das kann ich Ihnen nicht verdenken.

Wie Gesetzestexte es so an sich haben, sind sie für den juristischen Laien kaum verständlich.

Ich werde versuchen, Ihnen das Wesentliche aus der Führerschein-Verordnung zu vermitteln.

Entgegen vielen anders lautenden Gerüchten heisst es dort in § 2 Abs.1 ganz klar und deutlich:

"Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschiffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart."

Selbstverständlich keine Regel ohne Ausnahme, und daher geht es unter § 3 Abs.4 weiter:

"Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist erforderlich für das Führen von Sportbooten

  • 1. unter Segel nur auf den Binnenschifffahrtsstraßen nach Anlage 2,
  • 2. mit Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung mehr als 3,68 Kilowatt beträgt."

In der Anlage 2 werden alle Gewässer aufgeführt, die von der Ausnahme betroffen sind.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass man auf allen Binnenschifffahrtstrassen mit einem Motorboot von weniger als 5 PS keinen Führerschein benötigt, sowie einen Segelschein nur auf den Gewässern gemäß Anlage 2.

Was bedeutet das nun für Sie?

Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie einen Motorbootschein immer dann, wenn der Motor Ihres Bootes, egal ob Einbaumaschine oder Außenborder, mehr als 5 PS Leistung hat.

Und Sie brauchen einen Segel- bzw. Surfschein auf allen Berliner Gewässern.

Für ausländische Gäste sowie für eine Reihe von Inhabern beruflicher Patente sowie den Patenten der ehemaligen DDR gelten Ausnahmen. Diese sind in der Führerschein-Verordnung detailliert aufgeführt, werden aber sicher nur die Wenigsten betreffen.




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