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Wie Sie die Prüfung für Ihren Sportbootführerschein beantragenZum Erwerb eines amtlichen Sportbootführerscheines müssen Sie eine Pruefung beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen. Den für Ihren Prüfungsort zuständigen Prüfungsausschuss erfahren Sie beim DSV bzw. bei Ihrer Segelschule oder in Ihrem Verein. Die Prüfungsausschüsse sind vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtenwicklung beauftragt und bevollmächtigt, die Prüfungen abzunehmen und daher so etwas wie eine kleine Behörde. Mit anderen Worten: staatlich! Aber keine Angst, so schlimm ist es nun auch wieder nicht. Nehmen Sie die Anmeldeformalitäten nur nicht auf die leichte Schulter! Es könnte Ihnen sonst passieren, dass Sie in Ihrem Tatendrang jäh vom Prüfungsausschuss gestoppt werden. Ich habe es mehrfach erlebt, dass hoffnungsfrohe Prüflinge nach Hause geschickt wurden, weil Unterlagen fehlten, nicht rechtzeitig eingereicht wurden, die Prüfungsgebühr nicht bezahlt wurde und was es sonst noch so an Hürden zu überwinden gibt. Sie benötigen für Ihren Prüfungsantrag:
Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für die Zulassung zur Prüfung die Zustimmung des Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form. Dagegen benötigen sie kein Führungszeugnis, obwohl der Kfz-Führerschein noch nicht vorhanden ist. Was der Auto-Führerschein mit dem Sportbootführerschein zu tun hatDie Sache mit dem KFz-Führerschein möchte ich etwas näher erklären. Ich weiss, dass dieses immer wieder zur Verwirrung aus Unkenntnis und Unverständnis führt. Also: Zur Prüfung muss ein vorhandener Kfz-Führerschein im Original vorgelegt werden. Die Kopie wird vorab dem Prüfungsantrag beigefügt. Warum? Weil Sie - der Prüfling - nachweisen müssen, dass Ihnen Ihr Führerschein nicht entzogen wurde. Denn wenn das so wäre, wenn man davon ausgehen müsste, dass Sie zum Führen von Autos nicht (mehr) befähigt sind, dann dürfen Sie auch keine Sportboote führen. Wenn Sie aber noch nie einen Kfz-Führerschein besessen haben, müssen Sie auch dieses nachweisen. Dafür wird das Führungszeugnis "O" benötigt. Das ist ein spezielles Führungszeugnis, das nur an Behörden ausgestellt wird. Darin steht u.a., ob Sie vorbestraft sind oder eben - ob Ihnen der Führerschein entzogen wurde. Da Jugendliche unter 18 Jahren noch keinen Kfz-Führerschein machen dürfen, entfällt für sie diese etwas komplizierte Angelegenheit ganz. Woher bekommen Sie den Prüfungsantrag?Normalerweise hält Ihre Segelschule die Anträge und auch die Formulare für die ärztliche Untersuchung bereit. Sie können sich diese auch herunterladen. Auf der Seite des DSV finden sich entsprechende pdf-Dokumente. Aber auch viele Prüfungsausschüsse betreiben inzwischen eigene Webseiten mit Download-Bereichen. Ärztliche UntersuchungFür die Sportbootführerscheine Binnen und See benötigen Sie ein ärztliches Attest. Sie können es hier herunterladen. Achten Sie beim Ausdruck bitte darauf, beide Seiten auszudrucken! Damit wird Ihnen ein den Anforderungen entsprechendes Seh- und Hörvermögen sowie ein allgemeiner Gesundheitszustand bescheinigt. Sind Sie Brillenträger? Das ist normalerweise kein Problem, der Arzt wird Ihnen bestätigen, dass Sie mit Brille über ausreichende Sehfähigkeit verfügen. Sie bekommen einen entsprechenden Eintrag in Ihren Bootsführerschein. Auch ein Hörgerät ist kein Hindernis. Allerdings haben einige Männer (und dies betrifft ausschließlich die Herren der Schöpfung!) eine mehr oder weniger ausgeprägte Rot-Grün-Sehschwäche. Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie vor einer kostspieligen Segel-Ausbildung zu einem Augenarzt gehen und Ihre Annomalie genau untersuchen lassen. Wenn Sie überhaupt keine Farben unterscheiden können, ist das ein echtes Hindernis. Sie werden keine Zulassung zur Prüfung bekommen. Kosten der PrüfungDie Gebühren, die für die Prüfungen erhoben werden, sind sehr unterschiedlich. Im allgemeinen teilen sie sich auf in
Außerdem darf - und wird - der Prüfungsauschuss jeden Prüfling an den Spesen und Reisekosten der Prüfer beteiligen. Da diese Kosten variabel sind, in Abhängigkeit vom Prüfungsort, von der Anzahl der Prüflinge, von der Anzahl der Prüfer und deren individuellen Anfahrtswegen - ist auch der umlagefähige Betrag für jeden einzelnen unterschiedlich. Für manche Prüfung muss die Prüfungsgebühr (deren genaue Höhe erfahren Sie von Ihrer Ausbildungsstätte oder direkt vom zuständigen Prüfungsausschuss) im voraus überwiesen werden. Für andere Prüfungen muss vor Ort bezahlt werden. Da dieses Prozedere für jede Prüfung anders ist, erkundigen Sie sich am besten, welche Art der Bezahlung für Ihre Prüfung erforderlich ist. AnmeldefristenIhr Prüfungsantrag muss rechtzeitig vor der Prüfung beim Prüfungsausschuss vorliegen. Rechtzeitig - was bedeutet das? Leider ist auch das nicht generell geregelt, sondern nicht nur von Führerschein zu Führerschein unterschiedlich, sondern auch von einem Prüfungsausschuss zum anderen. Sie sollten Ihre vollständigen Unterlagen spätestens 3 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss einreichen. Leider ist das allein keine Garantie für Ihre Teilnahme. Denn es kann durchaus sein, dass Ihr Wunsch-Prüfungstermin schon voll ist, die Kapazitäten des Prüfungsausschusses ausgeschöpft sind. Oder das Gegenteil: bei zu wenigen Prüfungsteilnehmern kann ein Prüfungstermin vom Prüfungsausschuss auch abgesagt werden. Eine Ausnahme gilt für die SSS und SHS Prüfungen. Diese müssen beim DSV in Hamburg angemeldet werden, bei der Zentralen Verwaltungsstelle für den Sportsee- und Sporthochseeschifferschein. Als Abgabefrist für diese Prüfungen gilt: 1 Monat vor der Prüfung! 1 Monat ist in dem Fall auch ganz wörtlich zu nehmen und bedeutet
nicht 4 Wochen vorher.
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Was passiert...wenn?Wenn Sie bei einer Prüfung durchgefallen sind, können Sie diese wiederholen. Je nachdem, ob Praxis oder Theorie, müssen Sie einen Antrag auf Wiederholungsprüfung stellen. Es gilt jedoch eine Frist einzuhalten, vor deren Ablauf Sie keine erneute Prüfung ablegen dürfen. Bei den meisten Führerscheinen ist das 1 Monat. Beim SSS und beim SHS beträgt die Frist 2 Monate. NewsletterLassen Sie sich regelmässig über Neues aus der Seglerszene informieren. Abonnieren Sie unseren Newsletter! Ich verspreche Ihnen: Ihre Daten sind bei mir sicher. Sie werden ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet. |
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